Beratung

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1

Personen diesem Pflegegrad erhalten bei häuslicher Versorgung kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ihnen steht aber ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat zu.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2

Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten 316 € Pflegegeld oder 689 € Pflegesachleistungen.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3

Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten 545 € Pflegegeld oder 1289 € Pflegesachleistungen.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4

Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten 728 € Pflegegeld oder 1612 € Pflegesachleistungen.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten 901 € Pflegegeld oder 1995 € Pflegesachleistungen.

Ab Pflegegrad 2

Die Pflege durch Angehörige kann mit der Pflege durch professionelle Kräfte kombiniert werden.

Zusätzlich Anspruch auf:

  • Leistungen der Tages-und Nachtpflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung,
  • Zuschüsse zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • Zuschüsse zum Hausnotruf

Wichtig

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der Kosten. Alle Leistungen die über die genannten Beträge hinausgehen, müssen die Versicherten bzw. die Angehörigen tragen. Deshalb sollte man sich zusätzlich privat absichern.