Beratung
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1
Personen diesem Pflegegrad erhalten bei häuslicher Versorgung kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ihnen steht aber ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat zu.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2
Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3
Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten 599 € Pflegegeld oder 1497 € Pflegesachleistungen.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4
Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten 800 € Pflegegeld oder 1859 € Pflegesachleistungen.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5
Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten 990 € Pflegegeld oder 2299 € Pflegesachleistungen.
Ab Pflegegrad 2
Die Pflege durch Angehörige kann mit der Pflege durch professionelle Kräfte kombiniert werden.
Zusätzlich Anspruch auf:
- Leistungen der Tages-und Nachtpflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung,
- Zuschüsse zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Zuschüsse zum Hausnotruf
Wichtig
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der Kosten. Alle Leistungen die über die genannten Beträge hinausgehen, müssen die Versicherten bzw. die Angehörigen tragen. Deshalb sollte man sich zusätzlich privat absichern.